Honorar, Preise

Beratung, Coaching und Therapie

 

Telefonisches Vorgespräch: kostenlos (ca. 15 Minuten)

 

Erstgespräch (45 Minuten): 90,- €

Einzelsitzung (90 Mintuten): 210,- € 

Einzelsitzung (120 Minuten): 280,- € 

 

Erstgespräch Paare (45 Minuten): 110,- €

Paargespräch (90 Minuten): 230,- €


Zusatzkosten für Hausbesuche:

Anfahrtszeiten nach Minuten:: 2 € / Minute

Parkkosten, falls keine kostenlosen Parkplätze in fußläufiger Nähe (Umfeld 300 m)




 

(Therapeutisches Sitzungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Coaching und Beratung sind umsatzsteuerpflichtig, so dass eine Umsatzsteuer in Höhe von 19 % berechnet werden muss.)

 

Zur Terminvereinbarung und mit Anfragen erreichen Sie mich unter: 

+49 211 16348072  oder  info@stefaniemenz.de

 

Wenn nichts anderes mit mir schriftlich vereinbart wurde, stelle ich Termine, die nicht rechtzeitig, mindestens 48 Stunden vor dem Termin, (Ausnahme Krankheit) abgesagt wurden, als Ausfallhonorar in Rechnung. 


Als Heilpraktikerin (Psychotherapie) kann ich nicht direkt mit Krankenkassen abrechnen. 

Es gibt allerdings teilweise die Möglichkeiten, dass Sie vor der Therapie mit den Krankenkassen eine Vereinbarung treffen. Vor allem, wenn Sie schon seit längerer Zeit nach einem Therapieplatz suchen oder man Ihnen nur den Platz auf langwierigen Wartelisten anbieten konnte. 

Sprechen Sie dann mit Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit eines Antrages auf Kostenerstattung.

 

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN

übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie nach den Richtlinien des jeweilig abgeschlossenen Vertrages. Bevor eine Psychotherapie begonnen wird, sollten sich Privatversicherte mit den Vertragsbedingungen vertraut machen oder direkt mit der Versicherung Kontakt aufnehmen.

 

GESETZLICHE KRANKENKASSEN

haben mit mir als Privatpraxis für Psychotherapie keinen Abrechnungsvertrag. 

 

BEIHILFESTELLEN

übernehmen in der Regel keine Kosten für eine Psychotherapie.

 

SELBSTZAHLER

benötigen keinerlei Formalitäten. Zwischen Ihnen als Klient und meiner Praxis werden die Vereinbarungen lediglich in einem Behandlungsvertrag geregelt.

 


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